Die idyllische Wohnanlage "Arnika-Hof" erstreckt sich über 8.000 qm Heidegrund und bietet komfortable Hausscheiben sowie Wohnungen, die einen Aufenthalt in gemütlicher Atmosphäre und unmittelbarer Naturnähe ermöglichen.
Diese traumhafte Ferienwohnung erstreckt sich harmonisch auf einer Ebene im Erdgeschoss und beeindruckt mit einer großzügigen Südwestterrasse, ausgestattet mit einem Strandkorb und hochwertigen Gartenmöbeln. Das Appartement, mit ca. 45 qm, verfügt über einen einladenden Wohnraum mit einer gut ausgestatteten Küchenzeile und einer gemütlichen Essecke. Der separate Schlafraum bietet zwei getrennte Betten und ist mit einem modernen Dusch-/Badezimmer ausgestattet.
Erleben Sie höchsten Komfort in unmittelbarer Strandnähe und lassen Sie sich von einem malerischen Ausblick auf eine unberührte Heidefläche von 8.000 qm verzaubern. Diese Ferienwohnung vereint stilvolles Wohnen mit einer exzellenten Lage und verspricht einen unvergesslichen Aufenthalt.
Ausstattung
Belegungskalender
Saisonzeiten
Saison | Zeitraum | PREIS PRO ÜN AB |
---|---|---|
Zwischensaison | 27.03.2025 - 27.06.2025 | 141,01 € |
Hauptsaison | 27.06.2025 - 13.09.2025 | 177,79 € |
Zwischensaison | 13.09.2025 - 06.11.2025 | 141,01 € |
Nebensaison | 06.11.2025 - 18.12.2025 | 98,09 € |
Weihnachten / Silvester | 18.12.2025 - 10.01.2026 | 159,40 € |
Nebensaison | 10.01.2026 - 27.03.2026 | 98,09 € |
Zwischensaison | 27.03.2026 - 27.06.2026 | 141,01 € |
Hauptsaison | 27.06.2026 - 13.09.2026 | 177,79 € |
Zwischensaison | 13.09.2026 - 06.11.2026 | 141,01 € |
Nebensaison | 06.11.2026 - 21.12.2026 | 98,09 € |
Weihnachten / Silvester | 21.12.2026 - 10.01.2027 | 159,40 € |
Stornierungsbedingungen
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Zugang beim Vermieter wirksam. Mit dem Rücktritt sind folgende Entschädigungen fällig:
- Am Anreisetag: 90 % des Mietpreises.
- Davor: 90 % des Mietpreises.
Tritt der Feriengast nicht ausdrücklich vom Vertrag zurück, wird der gesamte Mietpreis fällig, selbst wenn der Feriengast keine Leistungen des Vermieters in Anspruch nimmt.